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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Maßgebliches Instrumentarium ist die Landesbauordnung (BauO NRW) und die dazu erlassenen Verordnungen.

Die Landesbauornung beinhaltet zahlreiche Bestimmungen über die konkrete Ausführung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen. Außerdem regelt Sie das Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen auch die Übereinstimmung mit weiteren Gesetzen, insbesondere mit dem Bauplanungsrecht, geprüft wird. 

Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht ist die Stadt Netphen als Untere Bauaufsichtsbehörde.