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Virtuelles Fundbüro

Sie haben etwas verloren: Was tun?

Wenn Sie eine Sache verloren haben, können Sie sich persönlich oder telefonisch bei uns erkundigen, ob diese Sache als gefunden gemeldet wurde. Sie werden umgehend benachrichtigt, wenn Name und Anschrift bekannt sind bzw. ermittelt werden können. Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies kann sein: Personalausweis, Kaufverträge, Kassenbelege, 2. Schlüssel, Fotos oder ähnliches.

Hier können Sie Online nach registrierten Fundsachen suchen.

Sie haben etwas gefunden: Was tun?

Wenn Sie eine Sache gefunden haben, müssen Sie diese im Bürgerbüro abgeben oder telefonisch melden. Fundsachen mit einem Wert von unter 10,00 Euro brauchen Sie nicht melden. Sie können bei Anzeige des Fundes mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten. In diesen Fällen soll der Fundgegenstand vom Finder in Verwahrung genommen werden. Wird der Fundgegenstand trotz Eigentumsanspruch dem Bürgerbüro zur Aufbewahrung überlassen, wird mit dem Eigentumserwerb eine Gebühr fällig.

Als ehrlicher Finder haben Sie die Möglichkeit Finderlohn geltend zu machen. Die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab (bis 500,00 Euro Wert 5 % Finderlohn, für den übersteigenden Wert zusätzlich 3 % Finderlohn).

Verlustmeldung

Als weitere Dienstleistung wird auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 2,50 Euro eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurde.

Aufbewahrung

Fundsachen werden in der Regel im Bürgerbüro aufbewahrt.

Wenn Sie große Fundsachen, zum Beispiel Fahrräder, bei uns anzeigen, werden diese auf Wunsch abgeholt.