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Haushalts-ABC

Das Haushalts-ABC dient der Erläuterung einschlägiger Fachbegriffe aus dem kommunalen Haushaltsrecht und dem doppischen Rechnungswesen NKF - Neues Kommunales Finanzmanagement.

Im weiteren Verlauf werden Ihnen einige dieser Begrifflichkeiten erklärt.

In der Randspalte auf der rechten Seite steht Ihnen das komplette Haushalts-ABC als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Bürgerhaushalt_2
Bürgerhaushalt_2

Aufwand

Als Aufwand gilt der in Geld bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Materialverbrauch, Abschreibungen oder Personalaufwand, innerhalb eines Jahres.

Bilanz

Die Bilanz (ital. Bilancia = Waage; lat. Bilanx = Doppelwaage) ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses.

In ihr werden das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) einander wertmäßig zu einem bestimmten Stichtag – i.d.R dem 31. Dezember - gegenüber gestellt.

Die linke Seite der Bilanz nennt man Aktiva. Sie gibt Auskunft über die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das heißt über die Zusammensetzung des Vermögens.

Die rechte Seite der Bilanz nennt man Passiva. Sie gibt Auskunft über die Mittelherkunft durch den Ausweis des Eigen- und Fremdkapitals. Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und dem Fremdkapital.

Die Summe der Aktiva muss immer der Summe der Passiva entsprechen.

Doppelte Buchführung, Doppik

Als doppelte Buchführung wird die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit innerhalb einer Periode in Kontenform bezeichnet. Dabei wird das Ziel verfolgt, jederzeit einen Überblick über die Lage und Entwicklung des Vermögens zu ermöglichen.

Bei der doppelten Buchführung erfolgt die Buchung auf mindestens zwei unterschiedlichen Konten.

Sie bedient sich dabei
  • der sogenannten Bestandskonten für die Erstellung der Bilanz und
  • der Erfolgskonten für die Erstellung der Ergebnisrechnung zur Ermittlung des Jahresergebnisses
Für den Begriff der doppelten Buchführung hat sich in der Praxis das Kunstwort „Doppik“ durchgesetzt, das abgeleitet wird aus:

 „Doppelte Buchführung in Konten“

Die „Doppik“ stützt sich im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) auf folgende drei Komponenten:
  • Ergebnisplan/ Ergebnisrechnung
  • Finanzplan/ Finanzrechnung
  • Bilanz

Ergebnisplan, Ergebnisrechnung

Der Ergebnisplan ist das Kernstück des Haushalts. Dort findet man die geplanten Aufwendungen und die geplanten Erträge für das kommende Haushaltsjahr.

Dazu gehören auf der Aufwandsseite beispielsweise die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z.B. Mieten, Kfz-Unterhaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden).

Auch der Werteverzehr des kommunalen Anlagevermögens, die Abschreibungen sowie die Darstellung der künftigen Verpflichtungen einer Gemeinde, wie die Bildung von Rückstellungen für die Pensionszahlungen an die Beamtinnen und Beamten, werden im Ergebnisplan nachgewiesen. Auf der Ertragsseite findet man beispielsweise die Steuern und Gebühren.

Die Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss stellt den Aufwendungen die erzielten Erträge gegenüber und aus diesem Saldo ergibt sich ein Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. ein Jahresfehlbetrag (Verlust), der das Eigenkapital erhöht bzw. vermindert. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.

Ertrag

Als Ertrag gilt der in Geld bewertete Ressourcen/ Wertezuwachs einer Organisation oder Organisationseinheit innerhalb einer Periode, eines Haushaltsjahres. Zu den wichtigsten Erträgen gehören die Steuern, Beiträge und Gebühren.

Finanzplan, Finanzrechnung

Der Finanzplan ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. In ihm werden die geplanten Ein- und Auszahlungen getrennt nach Zahlungsarten, wie zum Beispiel Personalauszahlungen, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferzahlungen (z.B. Kreisumlage), ausgewiesen.

Der Finanzplan, die Finanzrechnung unterscheidet Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, sprich Zahlungen des Tagesgeschäfts, sowie Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Im Finanzplan werden somit alle voraussichtlichen Zahlungsvorgänge abgebildet, unabhängig davon, ob sie ergebniswirksam sind oder nicht. Dies betrifft in erster Linie investive Zahlungen. Der Finanzplan dient unter anderem auch zum Nachweis erforderlicher Kreditaufnahmen sowie der Tilgung von Darlehen (Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit).

Die Finanzrechnung ist Teil des kommunalen Jahresabschlusses mit der Darstellung der tatsächlich innerhalb des Haushaltsjahres erfolgten Ein- und Auszahlungen.

Haushalt, Haushaltsplan

Der Haushaltsplan stellt die Grundlage der Haushaltswirtschaft dar. Er besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen und dem Haushaltssicherungskonzept (HSK), wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist. Dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen sind
  • der Vorbericht,
  • der Stellenplan,
  • die Bilanz des Vorjahres (Schlussbilanz zum 31.12.)
  • eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
  • eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitglieder,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
  • etc.
Der Haushaltsplan basiert auf einem Entwurf der Verwaltung und wird vom Bürgermeister und dem Kämmerer in den Rat eingebracht. Nach erfolgter Einbringung entscheidet der Rat über den Haushalt und beschließt ihn.

Der Haushaltsplan gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Der Haushalt muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die Erträge mindestens so hoch sein müssen wie die Aufwendungen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, muss sich die Stadt oder die Gemeinde besonderen Sparvorgaben unterwerfen, um den Haushaltsausgleich wieder herzustellen.

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan als Ortsrecht seine Rechtsverbindlichkeit. Sie wird vom Rat beschlossen und ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, sofern der Haushalt ausgeglichen ist. Ansonsten unterliegt die Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Für die Stadt Netphen ist der Kreis Siegen-Wittgenstein die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Haushaltssatzung enthält in ihren verschiedenen Paragraphen die Festsetzung über

  • die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • die Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
  • die Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung),
  • die Höhe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage,
  • den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite),
  • die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind,
  • das Jahr, in dem der Haushaltsausgleich voraussichtlich wieder hergestellt sein wird.

Haushaltssicherungskonzept (HSK)

Konzept von Maßnahmen, mit denen beschrieben wird, welche Ergebnisverbesserungen in Form von Ertragssteigerungen und Aufwandseinsparungen zu erwarten sein werden und wie am Ende der Frist des Konsolidierungszeitraumes der Ausgleich wieder hergestellt werden soll.

Die Aufstellung eines HSK ist notwendig bei

1. einer Verringerung der allgemeinen Rücklage innerhalb eines Jahres um mehr als ¼

2. einer Verringerung der allgemeinen Rücklage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 %

3. komplettem Verbrauch der allgemeinen Rücklage innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung = Überschuldung der Kommune

Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und soll nur genehmigt werden, wenn hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Jahresabschluss

Die Stadt Netphen hat wie jede Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan.

Während der Haushaltsplan das auf die Zukunft gerichtete Programm für die Aufgabenerledigung darstellt, liefert der Jahresabschluss das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das abgelaufene Jahr. Er gibt Aufschluss über die zum Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt und belegt die tatsächliche Aufgabenerledigung sowie die Einhaltung des Haushaltsplanes.

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

Neues Kommunales Finanzmanagement

Die Stadt Netphen hat ihre Haushaltsplanung und das Rechnungswesen zum Haushaltsjahr 2008 auf das "Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF) umgestellt. Dies entspricht in wesentlichen Teilen dem Rechnungswesen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Das NKF stellt eine grundlegende Reform der bisherigen kommunalen Haushaltswirtschaft (Kameralistik) dar.

Die wesentlichen Bestandteile des NKF sind dabei der Ergebnisplan/die Ergebnisrechnung, der Finanzplan/ die Finanzrechnung und die Bilanz sowie die Anwendung der doppelten Buchführung.