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Abfuhrkalender

Nur ausgewählte Abfallarten anzeigen:

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Abfälle aus privaten Haushalten

Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Gewerbe- und Industriebetrieben, die nach Art und Menge haushaltsähnlichen Abfällen entsprechen, sind über die kommunale Abfallentsorgung einzusammeln. Die Inanspruchnahme dieser städtischen Leistung ist gebührenpflichtig. Hier finden Sie konkrete Informationen, auch zu den unterschiedlichen Gebührentarifen.

Informationen zur Abfallbeseitigung

Wohin mit welchem Müll?

graue Restmülltonne

in die graue Restmülltonne gehören:

graue Tonne
graue Tonne
  • Asche, Porzellan, Keramik, Kehricht,
  • Inhalt von Staubsaugerbeuteln, Windeln,
  • Hygieneartikel, Zigarettenfilter, Tapete,
  • Fensterglas, Spiegelglas, Kabelreste,
  • Altmedikamente, verschmutztes Papier,
  • Fotopapier, Pergamentpapier, Faxpapier,
  • Durchschlagpapier,
  • und sonstige nicht verwertbare Abfälle

braune Biotonne

in die braune Biotonne gehören:

braune Tonne
braune Tonne
  • Lebensmittelreste, gekochte und ungekochte Speisereste, Knochen, Fischgrät, Fleischreste,
  • Kaffeesatz- und Filter, Teebeutel, Fruchtschalen,
  • Gemüseabfälle, Obstreste, Kartoffelschalen,
  • Eierschalen, Küchenkrepp, Blumen, Zimmer- und Gartenpflanzen, Blumenerde,
  • Strauch- und Baumabschnitt, Gras- und Rasenschnitt, Kleintierstreu, Laub,
  • und andere kompostierbare Abfälle

Weitere Informationen bzgl. Befüllung der Biotonne:

Biotonne im Sommer

Besonders in den heißen Sommermonaten steigt die Gefahr, dass der Inhalt von Biotonnen Fliegen anlockt, welche als Gastgeschenk ihre Eier hinterlassen. Innerhalb kürzester Zeit schlüpfen aus diesen dann die ekelhaft aussehenden Maden, welche sich am Inhalt der Tonnen gütlich tun. Mit einfachen Mitteln können Sie bereits im Vorfeld verhindern, dass die Fliegen zur Eiablage kommen und die Maden ihre Biotonne bevölkern.

Wickeln Sie Biomüll in Zeitungspapier ein, dadurch wird überschüssige Flüssigkeit in diesem saugfähigen Material gebunden und lagert sich somit nicht als stinkende und schmutzige Brühe in der Biotonne ab.

Meiden Sie einen Ort in der prallen Sonne, dieser führt zu einer Wärmebildung im Inneren der Tonnen und fördert die Zersetzung und Verwesung des Inhalts.

Reinigen Sie die leeren Tonnen mit einem Hochdruckreiniger oder mit einem Gartenschlauch und entfernen noch am Boden verbliebene Essensreste. Die Tonne sollte anschließend einige Stunden kopfüber trocknen. Es empfiehlt sich, den Tonnenrand und Deckel mit Essigessenz abzuwischen. Der Geruch von Essig hält Fliegen fern.

Vermeiden Sie feuchte Lebensmittel in der Biotonne. Ist es unumgänglich, bewährt sich eine Einstreu von trockenem Material, z.B. Holzeinstreu oder getrockneter Rasenschnitt.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Fliegen in der warmen Jahreszeit nicht vollständig von Biotonnen fernhalten. Herkömmlicher Kalk und Gesteinsmehl wirken bei einem bereits bestehenden Fliegenlarven-Befall. Das Bestreuen mit Salz trocknet die Maden ebenfalls aus.

Biotonne im Winter

Die niedrigen Temperaturen in den Wintermonaten führen teilweise dazu, dass der Inhalt von Biotonnen festfriert und somit die Tonnen vereinzelt nicht oder nur teilweise geleert werden können.

Um ein Einfrieren zu vermeiden, empfehlen wir, keine nassen Abfälle in die Biotonne zu werfen bzw. diese möglichst in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenkrepp einzuwickeln. (Bitte kein Hochglanzpapier verwenden!)

Zwar gehört Papier grundsätzlich in die grüne Papiertonne für Altpapier, in kleinen Mengen kann es jedoch für die Biotonne verwendet werden, da es problemlos kompostiert werden kann.

Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Papiersäcken, die die Tonne komplett auskleidet.

Zum Schutz vor dem Einfrieren sollte die Biotonne an einem geschützten Ort stehen (Hauswand, Garage). Sollte dennoch der Inhalt festgefroren sein, ist es hilfreich, vor der nächsten Abfuhr den Inhalt mit einem Spaten zu lösen.

Die Fahrer des Abfuhrunternehmens geben ihr Bestes. Bei der Leerung werden die Abfallbehälter mehrmals kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit alles herausfallen kann.

Eingefrorene oder eingestampfte Abfälle machen aber eine vollständige Entleerung meist unmöglich.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleerung, Gebührenminderung oder Schadenersatz.

gelbe Tonne

gelbe Tonne
gelbe Tonne

In die gelbe Tonne gehören alle Verkaufsverpackungen mit und ohne den grünen Punkt. Als Verkaufsverpackungen bezeichnet man typischerweise Verpackungen, die dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. Solche Verkaufsverpackungen können beispielsweise sein:

  • Getränke- und Milchkartons,
  • Wurst-, Käse-, Eisverpackungen
  • Vakuumverpackungen, Folien, Beutel,
  • Tragetaschen, Einwickelfolien,
  • Spülmittelflaschen, Waschmittelflaschen,
  • Körperpflegeprodukte, Joghurtbecher,
  • Margarinebecher, Obst- und Gemüseverpackungen,
  • Styroporverpackungen, Konserven, Getränkedosen,
  • Verschlüsse, Alu-Schalen-, Deckel-, Folien

grüne Papiertonne

in die grüne Papiertonne gehören:

grüne Tonne
grüne Tonne
  • sämtliche Papierverpackungen mit dem grünen Punkt
  • Zeitungen, Zeitschriften, Papierstücke,
  • Schreib-, Kopier- und Computerpapier,
  • Briefumschläge, Kataloge, Prospekte,
  • Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe,
  • Kartons, Hefte, Pappe, Bücher


Insbesondere sind folgende Abfälle nicht für eine Entsorgung über die Papiertonne geeignet:

  • Benutzte Papier-Handtücher, Papier-Taschentücher und Papier-Servietten
  • Beschichtetes Papier (z.B. Thermopapier)
  • Kunststoffklebebänder von Versandkartons
  • Füllmaterialien in Versandpaketen zum Schutz des Produktes (z.B. Styroporkügelchen, Luftpolsterfolie)
  • Milch- & Getränkekartons
  • Nicht restentleerte Einwegverpackungen aus Papier / Pappe / Karton (z.B. mit Essensresten verschmutzte Pizza-Kartons)
  • Grußkarten mit Batterien
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Teebeutel, Tee- & Kaffeefilter
  • Einwegwindeln
  • Backpapier- und Backofenschalen.


Kommunale Abgaben

Hier finden Sie ein

Musterbeispiel eines Grundbesitzabgaben-Bescheides

und die

Erläuterungen zum Musterbescheid

 

Gewerbesteuer: Hebesatz 475 %

Grundsteuer A: Hebesatz 265 %

Grundsteuer B: Hebesatz 535 %

Ansprechpartner/in:

Markus Nüßen, Telefon: 02738 603-205

Abfallgebühr:

78,24 EUR jährlich je Einwohner für alle Abfallentsorgungsleistungen einschließlich Biotonne

61,92 EUR jährlich je Einwohner für alle Abfallentsorgungsleistungen ohne Biotonne

12,36 EUR Gebührenermäßigung bei Streckung des Abfuhrrhythmus/ Volumenreduzierung

Ansprechpartner/in:

Melanie Neuser, Telefon: 02738 603-152
Anne Göbel, Telefon: 02738 603-155

Hundesteuer:

wenn ein Hund gehalten wird 84,00 EUR
wenn zwei Hunde gehalten werden 102,00 EUR je Hund
wenn drei Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund

Ansprechpartner/in:
Petra Korstian, Telefon: 02738 603-123
Markus Nüßen, Telefon: 02738 603-205 

Kanalanschlussbeitrag 

Der Kanalanschlussbeitrag beträgt derzeit 3,80 EUR je m² beitragspflichtiger Fläche (Veranlagungsfläche).

Wasseranschlussbeitrag

Der Wasseranschlussbeitrag beträgt derzeit 0,85 EUR zzgl. 7 % MWSt. je m² beitragspflichtiger Fläche (Veranlagungsfläche).

Kanalbenutzungsgebühr

a) Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,96 EUR je m³ Schmutzwasser.

b) Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,62 EUR je m² gebührenpflichtiger Fläche.

Kleineinleiterabgabe / Klärgrubenentsorgung

Die Kleineinleiterabgabe beträgt derzeit 0,38 EUR je m³ Frischwasserverbrauch.

Die Gebühr für die Klärgrubenentsorgung beträgt derzeit 61,60 EUR je m³ abgefahrenen Fäkalschlamms.

Ansprechpartner: 
Torsten Häuser, Telefon: 02738 603-218

Wassergeld

2,13 EUR je m³ + Grundgebühr nach Zählergröße + 7 MWSt. weitere Infos...

Ansprechpartner/in:
Klaus-Ulrich Hofmann, Telefon: 02738 603-150
Anne Göbel, Telefon: 02738 603-155

Erschließungsbeiträge / Straßenbaubeiträge / Kostenerstattungsbeiträge

Ansprechpartner:
Uwe Kuhlenberg, Telefon: 02738 603-217

 

Altglas

Für Altglas in haushaltsüblichen Mengen stehen die im Stadtgebiet aufgestellten Wertstoffcontainer zur Verfügung.

Wie und wo entsorge ich Altglas?

Die an den Altglascontainern angebrachten Sortierhinweise (Weiß-, Grün- und Braunglas) und die Einwurfzeiten (werktags von 7:00 – 20:30 Uhr) sind zu beachten. Buntes Behälterglas (z. B. blaue Flaschen) darf nur in den Grünglascontainer!

 

Die Altglascontainer für die Stadt Netphen befinden sich an folgenden Orten:

Afholderbach:

  • Erndtebrücker Straße 24

Beienbach:

  • Im Kesselgarten

Brauersdorf:

  • Kreuzung zur Talsperre/Auf dem Boden/Unter den Linden

Deuz:

  • Albert-Irle-Straße
  • Kälberhof
  • Marburger Straße 27
  • Waldstraße 49
  • Weiherdamm 3

Dreis-Tiefenbach:

  • Bismarckstraße 28
  • In der Seelbach 21
  • Weidenauer Straße 58

Eckmannshausen:

  • Unglinghausener Straße 8

Eschenbach:

  • Eschenbacher Straße 4

Frohnhausen:

  • Im Buden 12

Grissenbach:

  • Elmertsgarten 9

Hainchen:

  • Zu den Querplätzen 6

Helgersdorf:

  • Helgersdorfer Straße 11

Herzhausen:

  • Hilchenbacher Straße 11-13

Irmgarteichen:

  • Im Pfarrfeld

Nenkersdorf:

  • Fuhrweg 5

Netphen:

  • An der Obernau 19
  • Brauersdorfer Straße 50
  • Frohnhausener Straße 39
  • Jahnstraße 20
  • Ketteler Straße 8
  • Königsberger Straße 7
  • St.-Peters-Platz 3

Oelgershausen:

  • Auf der Schütze

Salchendorf:

  • Albert-Klenner-Straße 2

Sohlbach:

  • Weiherstraße 6

Unglinghausen:

  • Hauptstraße 54

Walpersdorf:

  • Hainstraße 6

Werthenbach:

  • Lahnhofstraße 12
  • Werthestraße 3

Austausch der Rest- und Biomüllabfallgefäße

Die Stadt Netphen bedankt sich für die Mithilfe der Netphener Bürger/- und Bürgerinnen bezüglich des Austausches der Rest- und Biomülltonne. Viele Nachfragen wurden an die Abfallentsorgung gestellt und Änderungswünsche bearbeitet. Die Verarbeitung der Änderungswünsche ist fast abgeschlossen, sodass keine neuen mehr aufgrund von Terminvorgaben berücksichtigt werden können. Die Stadt bittet hier um Verständnis. 

Baum- und Strauchschnittsammlung in Netphen

In diesem Frühjahr wird die Stadt Netphen die Baum- und Strauchschnittsammlung am 13. und 14. April 2023 durchführen.

Die Anmeldung zur Abholung ist bis zum 06. April 2023 mittels Anforderungskarte (erhältlich beim Bürgerbüro) oder unter www.netphen.de vorzunehmen.

Der Astschnitt muss in gebündelter Form am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr zur Abholung an der Straße liegen. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 0,60 m nicht überschreiten. Die Aststärke darf maximal 8 cm betragen.

Das Gewicht darf 30 kg nicht überschreiten. Maximale Anzahl der Bündel: 25 Stück.

Sonstige Bio- oder Gartenabfälle, etwa in Kartons oder Säcke verpackt, werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle sind über die Biotonne zu entsorgen bzw. über den eigenen Komposter.

Fragen beantwortet der Abfallservice der Stadt Netphen unter Telefon 02738 603-155, -152.

Entsorgung von Boden, Bauschutt und Bauteilen

Die Entsorgung von Boden, Bauschutt oder Bauteilen erfolgt nicht über die städtische Abfallentsorgung.

Diese Abfälle können zum Beispiel bei den ortsansässigen Deponien entsorgt werden.

Um die Entsorgung so kostengünstig wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich die Trennung einzelner Materialen. Der Preis, der für den Abfall anfällt, ist abhängig von der Menge und Art. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Deponien.

Beispiele für Boden, Bauschutt, Bauteile:

  • Boden
  • Bauschutt aufbereitet / nicht aufbereitet (mineralische Abfälle, Mauerwerk, Putz etc.)
  • Holz (Fenster, Türen, Treppen, etc.)
  • Kunststoff (Fenster, Türen, etc.)
  • Metall (Leitungen, Heizkörper, etc.)
  • Dämmmaterial
  • Steine (Dachziegel, Platten, Klinker, etc.)

Bioabfallsäcke aus dem Bürgerbüro als kostengünstige Alternative

Aus gegebenen Anlass möchte die Stadt Netphen informieren, dass Bioabfallsäcke aus Papier mit einem Füllvolumen von 70 Liter gegen eine geringe Gebühr in der Höhe von 2,00 € erworben werden können. Diese Abfallsäcke sind entsprechend von der Stadt Netphen gekennzeichnet und somit dazu berechtigt diese neben die reguläre Bioabfalltonne zur Abfuhr zu stellen. Das kann eine kostengünstige Alternative sein, wenn nur temporär mehr Bioabfall anfällt zum Beispiel in der Sommerzeit durch Rasenabschnitte. 

CD und DVD Sammlung im Rathaus

Die Stadt Netphen bietet die Entsorgung von CD´s und DVD´s im Eingangsbereich des Rathausneubaus an.

Hier können nicht mehr benötigte CD´s und DVD´s während der Öffnungszeiten des Rathauses in die dafür vorgesehene Sammelbox eingelegt werden.

Die Hüllen bzw. Cover müssen gesondert über die Restmülltonne entsorgt werden. Sofern ein Recyclinglogo auf der Hülle bzw. dem Cover abgebildet ist, wird diese in der gelben Tonne entsorgt.

Um einen Missbrauch der Datenträger zu verhindern, empfiehlt es sich diese vor der Entsorgung unleserlich zu machen (z.B. durch zerschneiden oder zerkratzen).

Die neuen Abfallkalender der Stadt Netphen für 2023

Die neuen Abfallkalender für die einzelnen Ortsteile und Bezirke für das Jahr 2023 sind da. Diese können vorab im PDF-Format als Download zur Verfügung gestellt werden. Die Kalender in Papierform werden allerdings erst ab Mittwoch, dem 28.12.2022 an die Haushalte verteilt. 

Es gibt zudem die Möglichkeit, die Abfall-Abfuhrtermine in die Kalender-App eines Smartphones einspielen zu lassen. Unterstützt werden die gängigen Betriebssysteme Android und iOS.

Elektro- und Elektronikschrottabfuhr

Die Elektro- und Elektronikschrottabfuhr für Großgeräte (z.B. Kühlschränke, Fernseher, PC, Monitore, Staubsauger, etc.) erfolgt ebenfalls auf Abruf. Die Abfuhr von Elektro- und Elektronikschrott kann hier unmittelbar bei den Siegener Recycling Werkstätten GmbH angefordert werden.

Für die Entsorgung von Elektrokleingeräten (z.B. Föhn, elektr. Zahnbürste, Rasierapparat etc.) hat die Stadt Netphen folgende Standorte zur Abgabe eingerichtet:

- Dreis-Tiefenbach, REWE-Markt Schneider, Im Grunde 11
- Werthenbach, H & O Oppermann GmbH, Berliner Hof 1

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können bei der zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden oder direkt bei den Siegener Recycling Werkstätten GmbH in Siegen-Kaan-Marienborn, Eisenhüttenstraße 28.
Weitere Sammelstellen finden Sie unter www.lightcycle.de

PreZero sammelt Behälter für Restmüll und Bioabfälle in Netphen ein

Die Auslieferung der neuen Abfallgefäße (Rest- und Biomüll) durch das neue Abfuhrunternehmen ist bereits abgeschlossen. In der nächsten Woche (Kalenderwoche 51) werden noch die letzten fehlenden oder falschen Abfallgefäße ausgetauscht. Die betroffenen Haushalte werden hier schriftlich informiert.

Da mit der Abfallsammlung in der Stadt Netphen im kommenden Jahr ein neues Unternehmen beauftragt wurde, organisiert der Umweltdienstleister PreZero derzeit die Einsammlung der nicht mehr gebrauchten Restmüll- und Biotonnen. In den ersten drei Januarwochen holt die Firma Dorula Dienstleistungen die leeren Behälter am gewohnten Stellplatz ab.

Außerdem bittet das Unternehmen darum, dass die alten Gefäße nach der letzten Leerung im Dezember nicht mehr befüllt und gut sichtbar an den Straßenrand bereit gestellt werden. Nach der letzten Leerung der Bio- und Restmüllgefäße sind die neuen Abfallgefäße der Firma Knettenbrech + Gurdulic zu befüllen. 

PreZero bittet die Bürgerinnen und Bürger die Gefäße zum nachfolgend genannten Stichtag ab 06:00 Uhr gut sichtbar und nicht mehr befüllt zur Abholung bereitzustellen.

  • Am Montag, 2. Januar 2023, werden ab 06:00 die Tonnen in Dreis-Tiefenbach, Eckmannshausen, Frohnhausen, Herzhausen, Oelgershausen und Unglinghausen abgeholt. Die Sammlung in den genannten Ortsteilen endet voraussichtlich am 6. Januar.
  • Am Montag, 9. Januar 2023, werden ab 06:00 die Tonnen in Afholderbach, Beienbach, Brauersdorf, Eschenbach, Netphen und Sohlbach abgeholt. Die Sammlung in den genannten Ortsteilen endet voraussichtlich am 13. Januar.
  • Am Montag, 16. Januar, werden ab 06:00 die Tonnen in Deuz, Grissenbach, Hainchen, Helgersdorf, Irmgarteichen, Nenkersdorf, Salchendorf, Walpersorf und Werthenbach abgeholt. Die Sammlung in den genannten Ortsteilen endet voraussichtlich am 20. Januar.

„Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung und auch das gute Miteinander in den vergangenen Jahren. Als Dienstleister für die Verkaufsverpackungen aus den Gelben Tonnen bleiben wir den Haushalten in Netphen
auch weiterhin verbunden“, so Sabrina Heppner, Niederlassungsleiterin an den PreZero Standorten in Dillenburg und Siegen.

Fragen zur Einsammlung der Behälter beantwortet PreZero über die Rufnummer 0800-188 99 66 oder per E-Mail: einsatzleitung.dillenburg.de@prezero.com

Schadstoffe

Zweimal im Jahr werden Schadstoffe (Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Laugen etc.) eingesammelt.

In 2023 sind die Termine für die mobile Schadstoffsammlung im Frühjahr am 17./18.03.2023, und im Herbst in den Ortsteilen Werthenbach, Deuz, Netphen und Dreis-Tiefenbach.

Nähere Informationen zu Standorten und Sammelzeiten finden Sie auf der Rückseite des Abfallkalenders.

Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll dient zur Entsorgung von sperrigen Haushaltsgegenständen, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf.

Komplette Haushaltsauflösungen werden nicht abgefahren. Die Sperrmüllabfuhr umfasst eine maximale Abfuhrmenge von 5 cbm. Einzelteile sollten das Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten.

Eine Anmeldung kann mittels Abholkarte (erhältlich bei der Stadt Netphen) oder online unter netphen.buergerportal.digital erfolgen.

Karten sind im Bürgerbüro der Stadt Netphen, Amtsstraße 2+6, 57250 Netphen erhältlich und an das Abfuhrunternehmen zu senden.

Die Abholung des Sperrmülls erfolgt innerhalb einer Frist von längstens 6 Wochen. Den genauen Termin wird Ihnen das Abfuhrunternehmen eine Woche zuvor per Infokarte mitteilen.

Lediglich die angemeldeten Gegenstände werden abgefahren und sind am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens an gut erreichbarer Stelle, an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges bereitzustellen.

 

Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel:

Schrank, Tisch, Stuhl, Bank, Hocker, Couch, Sessel, Küchenzeile, Regal, Bett, Lattenrost, Matratze, Aquarium, Spiegel, Gartenmöbel, Pavillon, Sonnenschirm, Regenfass, Fahrrad, Kindersitz, Kinderwagen, Wäscheständer, Teppichläufer, Teppichbrücke, Koffer, Schlitten, Ski, Benzin-Rasenmäher…

 

Nicht in den Sperrmüll gehören zum Beispiel:

Kleinteile: Teile, die in die Restmülltonne passen, bitte in dieser entsorgen…

Glas: Fensterglas…

Kartonagen, Papier: Kartons, Papierbündel, Pappe…

Bauschutt/Baustellenabfälle: Mauerwerk, Ziegel, Dachziegel, Mörtel, Putz, Abflussrohre, Laminat, Linoleum, Fliesen, Parkett, Teppichboden, Fußleisten, Türzarge, Türblatt, Fenster, Fensterrahmen, Rollladenkasten, Außenrollos, Tapeten, Sanitärartikel, Duschabtrennung, Wand- und Deckenpaneele, Gipskartonplatte, Bauholz, Gartenzaun, Sichtschutzwand …

Staubsicher anzuliefernde Abfälle: Asbest, Eternit, Glaswolle, Mineral- und Steinwolle…

Entsorgen können Sie diesen Abfall bei den örtlichen Entsorgungsunternehmen.

 

Weiterhin gehört nicht in den Sperrmüll:

Gartenabfälle, Elektronikschrott, schadstoffhaltige Abfälle

Für diese Abfälle bietet die Stadt Netphen gesonderte Abfuhrtermine an. Informationen hierüber erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Netphen, auf dem Abfuhrkalender oder bei der Stadt Netphen, Telefon: 02738 603-206, -205.

 

Wichtige Hinweise:

Benzin-Rasenmäher müssen vollständig von Betriebsstoffen entleert sein.


Tausch der Müllabfallgefäße im gesamten Stadtgebiet der Stadt Netphen

Die Stadt Netphen hat ein anderes Unternehmen für die Abfuhr des Rest- und Biomülls ab dem 01.01.2023 beauftragt. Hierzu ist es notwendig, dass die bisherigen Abfallbehälter (also die Rest- und falls vorhanden die Biomülltonne) dem Abfuhrunternehmen zurückgegeben werden. Deshalb wird das neue Abfuhrunternehmen neue Abfalltonnen an die jeweiligen Haushalte verteilen. Hiermit soll voraussichtlich in der 42. KW (Mitte Oktober) begonnen werden.

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sich zukünftig die Abfuhrtermine und eventuelle Abfuhrbezirke in den einzelnen Ortsteilen ändern.

Nähere Informationen werden in einem persönlichen Anschreiben in der kommenden Woche den betroffenen Bürger und Bürgerinnen mitgeteilt.

Gleichzeitig werden aktuelle Informationen auf der Internetseite und in den sozialen Medien der Stadt Netphen eingestellt. 

Verzögerungen bei der Müllabfuhr

Folgende Touren der Abfallgefäße für Leichtverpackungen (gelben Tonnen) konnten gestern aufgrund des Schneechaos nicht angefahren werden und werden deshalb innerhalb der nächsten Tage nachgeholt.

Touren die heute nachgefahren werden:

  •  Netphen, Dreis-Tiefenbach, Unglinghausen

Touren die morgen nachgefahren werden:

  • Deuz, Werthenbach

Genereller Hinweis an alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Netphen:

Wenn Sie bemerken, dass Ihr Abfallgefäß nicht geleert wurde, lassen Sie dieses bitte einfach an der Straße stehen. Die Entsorgungsunternehmen sind bemüht, die ausgefallenen Abholtermine schnellstmöglich nachzuholen. Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zum Tonnentausch im Gesamtgebiet der Stadt Netphen

Dieses Jahr endet der Abfallentsorgungsvertrag mit dem bisherigen Abfuhrunternehmen für Restmüll (schwarzes Abfallgefäß) und Bioabfall (braunes Abfallgefäß). In der Folge werden in der Stadt Netphen die o. a. Abfallgefäße ausgetauscht. Folgende Abfallgefäße werden gegen fabrikneue und mit Chip versehene Abfallgefäße ausgetauscht:

  •    120 l braune Biomüllgefäße
  •    240 l braune Biomüllgefäße
  • 1.100 l Biomüllcontainer
  •      80 l schwarze Restmüllgefäße (evtl. mit rotem Deckel)
  •    120 l schwarze Restmüllgefäße (evtl. mit rotem Deckel)
  •    240 l schwarze Restmüllgefäße (evtl. mit rotem Deckel)
  • 1.100 l Restmüllcontainer.

Der Chip dient ausschließlich der Abfuhrkontrolle. An der bisherigen Berechnungsgrundlage der Abfallgebühren nach der Personenanzahl ändert sich hierdurch nichts. Der Abfall wird nicht gewogen. Der Chip im Abfallgefäß ist fest Ihrem Grundstück zugeordnet, wodurch Verwechslungen oder Doppelleerungen ausgeschlossen werden.

Die Gefäße für Leichtverpackungen / Kunststoffe (gelbes Abfallgefäß) und für Papier, Pappe und Kartonage (grünes Abfallgefäß) sind von der Austauschaktion nicht betroffen.

Im Zuge des Austausches der Abfallgefäße werden gleichzeitig die Abfallgefäßgrößen auf die zum 01.10.2022 gemeldete Personenanzahl angepasst. Die Personenanzahl können Sie Ihrem aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen.

In der folgenden Übersicht können Sie erkennen, welche Abfallgefäße Ihnen gem. § 9 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde (jetzt: Stadt) Netphen, in der derzeit gültigen Fassung bei welcher Personenanzahl zustehen:

Personen/Haushalt

Restmüll (schwarzer Deckel)

Biomüll

1 – 3 Personen

120 l

120 l

4 – 6 Personen

240 l

120 l

7 – 9 Personen

240 l + 120 l

240 l

10 – 12 Personen

2 × 240 l

240 l

13 – 15 Personen

2 × 240 l + 120 l

240 l + 120 l

16 – 18 Personen

3 × 240 l

240 l + 120 l

19 – 21 Personen

3 × 240 l + 120 l

2 × 240 l

22 – 24 Personen

4 × 240 l

2 × 240 l

25 – 27 Personen

1.100 l Container

2 × 240 l + 120 l

Bei bestehender Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang infolge Eigenkompostierung entfällt die Auslieferung eines Bioabfallgefäßes. Anträge auf zusätzliches Gefäßvolumen bzw. Gefäßvolumenreduzierung sowie Baby- und Inkontinenzgefäße und Befreiungen von den Abfallgebühren werden für die Auslieferung berücksichtigt.

Eine Besonderheit besteht bei allen Haushalten mit einem beantragten 4-wöchigen-Abfuhrrythmus des Restmüllgefäßes (= Restmüllgefäß mit rotem Deckel). Dabei staffelt sich die Abfallgefäßgröße pro Personenanzahl gem. § 9 Abs. 4 und 6a der Abfallentsorgungssatzung folgendermaßen:

Personen/Haushalt

Restmüll (roter Deckel)

1 – 2 Personen

80 l

3 Personen

120 l

4 Personen

2 × 80 l

5 Personen

80 l + 120 l

6 Personen

240 l

7 Personen

2 × 80 l + 120 l

8 Personen

80 l + 240 l

9 Personen

120 l + 240 l

Diejenigen Grundstückseigentümer/-innen, die größere Abfallgefäße vor Ort haben als ihnen nach den o.g. Übersichten zustehen und diese weiterhin nutzen möchten, müssen bis zum 30.09.2022 per E-Mail unter abfallwirtschaft@netphen.de oder telefonisch unter 02738 / 603-155, -152, -205 mitteilen, dass sie die größeren Abfallgefäße gegen eine zusätzliche Gebühr in Anspruch nehmen möchten.

Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die sich bis 30.09.2022 nicht bei der Stadt Netphen gemeldet haben, werden die Abfallgefäße auf Grundlage der für das Objekt gemeldeten Personen (§ 9 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung) aufgestellt.

Der nunmehr beauftragte Entsorgungsdienstleister wird die neuen Abfallgefäße vor Ihrem Grundstück aufstellen. In einer Übergangszeit sind dann evtl. doppelte Abfallgefäße für Rest- und Biomüll vorhanden. Dies lässt sich leider nicht ganz vermeiden. Nutzen Sie bitte bis zur Abholung der Altgefäße nur diese bisherigen Gefäße und nicht die neu ausgelieferten Abfallgefäße. Die Termine für die Einsammlung der Altgefäße werden zeitnah in den üblichen Medien bekannt gegeben.

Weitere Informationen zum Tonnentausch der Abfallgefäße in der Stadt Netphen

Es geht nun bald los. Mitte September wurden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Netphen darüber informiert, dass das Abfuhrunternehmen für die Abfuhr des Rest- und des Biomülls ab dem 01.01.2023 wechselt.

Deshalb müssen die Abfallgefäße (graue und braune Tonne) ausgetauscht werden. Hierzu werden die Rest- und Biomülltonnen ab den 17.10.2022 neu ausgeliefert.

Für die KW 42 ist die Tonnenauslieferung für folgende Ortsteile geplant:

Deuz, Hainchen, Helgersdorf, Irmgarteichen, Salchendorf und Werthenbach.

Für die KW 43 sind folgende Ortsteile an der Reihe:

Afholderbach, Beienbach, Brauersdorf, Eschenbach, Grissenbach, Nenkersdorf, Netphen, Walpersdorf und Sohlbach.

In der KW 44 werden die restlichen Ortsteile angefahren:

Dreis-Tiefenbach, Frohnhausen, Eckmannshausen, Herzhausen, Oelgershausen und Unglinghausen.

Wichtiger Hinweis zu den neuen Tonnen:

Die neuen Abfalltonnen werden an jedes entsprechende Grundstück geliefert. Die Tonnen sind zum einem mit einem Etikett versehen, auf welchem die Straße und Hausnummer aufgedruckt sind. Somit können leidige Verwechslungen ausgeschlossen werden. Zum anderen ist eine Banderole an dem Deckel aufgebracht, mit dem Hinweis "die neuen Tonnen erst ab dem 01.01.2023 zu nutzen" bzw. zu befüllen. Bis zum Jahresende müssen die alten Abfallbehältnisse gefüllt und zur Abfuhr genutzt werden. Die neuen Tonnen müssen solange auf ihren Einsatz warten. 

Bei den neuen Abfalltonnen kann es zeitweise zu leicht offen stehenden Deckel vorkommen. Aufgrund der Verladung und Materialeigenschaft kann es zu einer Überdehnung kommen. Dies ist ein temporärer Zustand. Bereits nach kurzer Zeit passt sich der Kunststoff wieder an und der Deckel schließt bündig. Trifft dies nach 2 Tagen nicht zu, sollte der Deckel mittels eines Gegenstandes (z. B. Besenstil) am hinteren Scharnierpunkt zwischen Deckel und Rumpf leicht überdehnt werden.




Sperrmüll, Astschnitt und Elektro-Schrott:
Hier gelangen Sie direkt zu den Anmeldeformularen für die Entsorgung von Sperrmüll und Astschnitt.
Die Abfuhr von Elektro- und Elektronikschrott kann hier unmittelbar bei den Siegener Recycling Werkstätten GmbH angefordert werden.

Bei einer Online-Anmeldung von der Sperrmüll- und Astwerkabfuhr erhalten Sie von der Firma Knettenbrech+Gurdulic Umwelt GmbH automatisch eine Eingangsbestätigung per-E-Mail.
Sollten Sie diese E-Mail nicht bekommen, setzen Sie sich bitte mit der Firma Knettenbrech+Gurdulic Umwelt GmbH, Telefon: 0271 68190-130 in Verbindung.