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Zählerstände
Ihre Jahresabrechnung
Um eine korrekte Jahresabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erstellen zu können, benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Hausanschlusses - nicht den des Wohnungszähler z. B. bei Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäuser.
Einmal im Jahr, meistens Anfang Dezember werden dafür Ablesekarten an Sie verschickt, mit der Bitte diesen selbst abzulesen.
So einfach können Sie uns Ihren Zählerstand in dem besagten Zeitraum übermitteln:
Einmal im Jahr, meistens Anfang Dezember werden dafür Ablesekarten an Sie verschickt, mit der Bitte diesen selbst abzulesen.
So einfach können Sie uns Ihren Zählerstand in dem besagten Zeitraum übermitteln:
- Online
über unsere Direkteingabe auf unserer Hompage - Ablesekarte
diese ausfüllen und für Sie portofrei per Post zurücksenden oder in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung werfen. Auch im Bürgerbüro oder bei uns kann die Ablesekarte abgegeben werden. - Telefonisch
unter der Rufnummer 02738 603 - 155 oder -152 nehmen wir Ihren Stand entgegen.
Zählerstandsmeldungen, die nach dem dafür vorgesehenen Zeitraum eingehen, können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zählerstände werden in diesen Fällen auf der Basis des Verbrauches des Vorjahres / oder auf der Basis der Verbräuche der Vorjahre geschätzt.
Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel geben Sie uns bitte den Zählerstand zum Zeitpunkt der Hausübergabe an, damit die Abrechnung zeitnah erstellt werden kann. Dies können Sie wie oben angegeben online oder telefonisch uns mitteilen.
Zähler richtig ablesen
Vergleichen Sie bitte Ihre Zähler-Nummer mit der in der Ablesekarte bereits eingedruckten Nummer. Die Zählernummer ist entweder auf dem äußeren Metallring oder innen auf dem weißen Plastikplättchen des Wasserzähler eingraviert. In unserem Muster wäre jetzt ein Zählerstand von 00273 m³ auf die Ablesekarte einzutragen.