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Musikschule Netphen

Musikschulleiter Matthias Merzhäuser

Amtsstraße 2 + 6
57250 Netphen

Telefon: 02738 603-293
Mobil: 0171 423 36 21
E-Mail: MatthiasMerzh@aol.com
Telefon: 02738 603-143
E-Mail: l.althaus@netphen.de
www.netphen.de/Bildung-Soziales/Bildung/Musikschule

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Musikschule Netphen

Die Musikschule Netphen ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Netphen, die im Jahr 2008 auf ein 30-jähriges Bestehen zurückblicken kann. Sie hat in den vergangenen fast drei Jahrzehnten über 3000 Schüler im musikalischen Einzel- und Gruppenunterricht ausgebildet.

Die Musikschule der Stadt Netphen bietet allen Musikinteressierten - egal welchen Alters - die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen oder eine Vokalausbildung zu besuchen. Ganz gleich ob Gitarre, Geige, Klavier, Keyboard, Flöte, ein Streich- oder Blasinstrument - fast alles ist möglich - und das für Anfänger und Fortgeschrittene jeden Alters.

Auch Vokalangebote wie Stimmbildung und Ensemblesingen gehören zur Angebotspalette, die ständig erweitert und den aktuellen Anforderungen angepasst wird.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Tanz-, Entspannungs- und Bewegungskurse zu besuchen.

Wo findet die Musikschule statt?

Neben dem Zentralstandort in Netphen werden zusätzlich in verschiedenen Ortsteilen Musikprojekte und -seminare angeboten.

Wann findet die Musikschule statt?

Die Unterrichtszeiten liegen zwischen 14.00 und 20.00 Uhr, die Termine werden vorwiegend nach dem Alter der Schüler vergeben. Wünsche nach Unterrichtstagen und Zeiten werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht entsprechend den Lehrplänen des Verbandes Deutscher Musikschulen in folgenden Stufen:

  • Elementare Musikerziehung in Grund- und Vorklassen der Grundstufe
  • Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht in der Unter-, Mittel- und Oberstufe

Neben der Ausbildung im Hauptfach werden Ensembles als Ergänzungsfächer eingerichtet.


Unser Unterrichtsangebot

Musikalische Früherziehung

Die Angebote der Musikschule Netphen beginnen im frühen Kindesalter, denn bereits für die vier- bis fünfjährigen Kinder werden Kurse veranstaltet, die ihnen erste spielerische Erfahrungen mit allerlei Klingendem unserer Umwelt vermitteln.

Diese Förderung von Kindern im Vorschulalter beschränkt sich nicht rein aufs Musikalische, denn die Kurse der "Musikalischen Früherziehung" berücksichtigen auf vielfältige Art Fähigkeiten und Wünsche. So stehen neben den musikpädagogischen Inhalten wie Singen und instrumentales Musizieren, Hörerziehung durch Beschäftigung mit Natur- und Umweltgeräuschen, Kennenlernen der Notenschrift und sonstige Grundbegriffe auch Bewegungsübungen, Malen und Zeichnen, Beschäftigung mit Umweltsituationen (Straßenverkehr etc.), Sprech- und Sprachentwicklungsübungen auf dem Programm.

Dieser fächerübergreifende, elementare Musikunterricht ist hervorragend geeignet, das Sozialverhalten bei Kindern zu verbessern.

In Kooperation mit Grundschulen wird auch das Projekt JEKISS (Jedem Kind seine Stimme) angeboten, das durch Spaß am Musizieren die Lernfähigkeiten der Kinder fördert und auch Bereiche wie das Sprachzentrum und die soziale Kompetenz enorm verbessert. Außerdem bestehen Kooperationen mit weiterführenden Schulen und weitere (z. B. mit Musikvereinen und Chören) sind in Vorbereitung und werden folgen.

Musikalische Grundausbildung (Octala)

Das Fach Musikalische Grundausbildung wendet sich an die Kinder des 1. und 2. Grundschuljahres.
Die Unterrichtsinhalte sind vergleichbar mit denen der MFE, da die Kinder aber schon in der Schule sind, werden die musikalischen Lernziele etwas höher angesetzt. Zusätzlich erlernen die Kinder Noten lesen, durch intensives Musizieren in der Gruppe wird die musikalische Ausdrucksfähigkeit sensibilisiert.

Instrumentalbereich

Auf folgenden Instrumenten bildet die Musikschule Netphen ihre Schüler in Instrumentaleinzel- und Gruppenunterricht aus:

  • Klavier
  • Keyboard
  • Gitarre
  • Bassgitarre
  • Geige
  • Akkordeon
  • Schlagzeug
  • Flöte
  • Querflöte
  • Melodica
  • Vokalausbildung (für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)

Die Ausbildung am Instrument sollte ab einem Alter von ca. 8 Jahren beginnen. In Ausnahmefällen ist das Erlernen bereits früher möglich.
Instrumente können teilweise bei der Musikschule gegen eine monatliche Gebühr ausgeliehen werden.

Ensembleangebote

Für fortgeschrittene Schüler/innen der Musikschule Netphen besteht die Möglichkeit, kostenlos an Ensembleprojekten teilzunehmen.

Entgeltordnung

Das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt für ein Kind

Musikalische Früherziehung  -  22,50 €

Instrumental Gruppenunterricht
a) 45 Minuten wöchentlich 2er – Gruppe 41,50 € je Teilnehmer
b) 30 Minuten wöchentlich, 2 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer
c) 45 Minuten wöchentlich, 3 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer
d) 60 Minuten wöchentlich, 4 er – Gruppe 28,50 € je Teilnehmer

Instrumental Einzelunterricht
a) 45 Minuten wöchentlich 62,50 €
b) 30 Minuten wöchentlich 46,50 €

Ensemblespiel/-singen 60 Minuten wöchtenlich
a) Für Schüler der Musikschule gebührenfrei.
b) Schüler, die nicht an der Musikschule unterrichtet werden  -  15,50 €

Ermäßigung für Geschwister
Für das 2. und jedes weitere Kind, das Unterricht an der Musikschule Netphen erhält, wird die Unterrichtsgebühr um 30% ermäßigt. Für die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Ermäßigung gilt das Alter der Kinder. Ausgenommen von der Geschwisterregelung ist das Ensemblespiel. Die ermäßigten Unterrichtsgebühren werden auf volle €- Beträge gerundet.

Instrumentenmiete
Blockflöte oder Gitarre - 5,00 €
übrige Instrumente - 8,00 €

Unterrichtsordnung der Musikschule Netphen

  1. Die Schüler erhalten in jedem von ihnen gewählten Unterrichtsfach einmal wöchentlich Unterricht.

  2. Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt. Das gleiche gilt bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben vom Unterricht. Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, soll dies der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden.
    Ein vom Schüler nicht zu vertretender Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als dreimal im Kalenderjahr werden die Entgelte auf Antrag anteilmäßig erstattet.
    Der vom Schüler nicht zu vertretende Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als zweimal im Kalenderjahr werden die Entgelte anteilmäßig erstattet.

  3. Die Musikschule kann (im Benehmen mit dem Musikschulleiter) einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn der Schüler den Unterricht vernachlässigt, seine Leistungen ungenügend sind, er sich ungebührlich beträgt oder das Unterrichtsentgelt nicht gezahlt wird. In allen diesen Fällen kann ein bereits gezahltes Unterrichtsentgelt nicht zurückgezahlt werden. Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen bedürfen der Schriftform und sind auch durch E-Mail zugelassen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Verwaltung. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Den Unterrichtsbeginn sowie den Tag und die Uhrzeit legt die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schüler fest. Bei der musikalischen Früherziehung sind Abmeldungen frühestens nach einem halben Jahr Unterrichtsdauer möglich.

  4. Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Die Zahlungspflicht endet bei Abmeldung des Schülers mit dem nach der Schulordnung festgesetzten Abmeldetermin zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Die Abmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Stadt Netphen eingegangen sein. Bei nachweislich begründeten Abmeldungen kann eine davon abweichende Beendigung der Zahlungspflicht zu anderen Terminen vereinbart werden.

  5. Unterrichtsentgelte
    Alle aufgeführten Entgelte in o. s. Übersicht verstehen sich als 1/12 eines Jahresentgeltes.

  6. Wird der Unterricht nicht in den Räumen der Musikschule, z. B. beim Schüler zu Hause erteilt, erhöht sich das Unterrichtsentgelt für den Einzel- und Gruppenunterricht um jeweils 5,00 € je Schüler.

  7. Geschwisterermäßigung
    Für das 2. und jedes weitere Kind, das Unterricht an der Musikschule Netphen erhält, wird das Unterrichtsentgelt um 30% ermäßigt. Für die Reihenfolge der Inanspruchnahme dieser Ermäßigung gilt das Alter der Kinder. Ausgenommen von der Geschwisterermäßigung ist das Ensemblespiel.


Anmeldungen

Die Musikschule Netphen ist stets bemüht, Musikschulunterricht möglichst wohnortnah unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Schüler anzubieten.