Berichtigung Melderegister
Im Melderegister werden die nach § 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vorgeschriebenen Daten gespeichert. Diese Daten wurden entweder aus bestehenden Melderegistern übernommen oder bei Ihrer Anmeldung in Netphen erhoben. Im automatisierten Rückmeldeverfahren mit Ihrer Zuzugsgemeinde werden diese Daten abgeglichen.
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Auf Ihren Antrag hin berichtigt oder ergänzt das Bürgerbüro die Daten gerne (§ 9 BMG).
Bitte erbringen Sie dazu die entsprechenden Nachweise.
Dies können Personenstandsurkunden aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), Bescheinigungen über Kirchenein-/-austritt, Staatsangehörigkeitsausweise, Einbürgerungsurkunden, Reisepässe oder Personalausweise sein.
Antrag auf Berichtigung des Melderegisters