Ehrenamtskarte NRW 

Ist doch Ehrensache... die Ehrenamtskarte NRW ist da!

Wir sagen "Danke" und möchten Ihr bürgerschaftliches Engagement anerkennen.

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können alle NRW-weit angebotenen Vergünstigungen nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier: Ehrensache | Engagiert NRW

Ehrenamtskarte NRW

Warum Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte wird an Bürger ausgegeben, die sich in überdurchschnittlichem Maße im Gemeinwesen engagieren. Die Karte richtet sich insbesondere an die stillen Helfer/innen in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.

Die Inhaber der Karte gelangen landesweit in den Genuss von Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Um die Ehrenamtskarte NRW kann sich bewerben, wer sich mindestens 5 Stunden pro Woche (250 Stunden/Jahr) ehrenamtlich engagiert und das seit mindestens 3 Jahren. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über den Träger.

Wie lange gilt die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist auf eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren beschränkt. Wer die Voraussetzungen dann weiterhin erfüllt, kann die Karte erneut beantragen.

Welche Vergünstigungen gibt es mit der Ehrenamtskarte?

Inhaber der Ehrenamtskarte können in ganz Nordrhein-Westfalen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ermäßigungen bei Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie beim Besuch von Theatern, Volkshochschulen, Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen.

Die Angebote und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.engagiert-in-nrw.de

 

Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

Wertschätzung nach 25 Jahren im Ehrenamt

Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. 

Die Karte ist auch gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?  

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.

Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

Was macht die Karte besonders?

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.

Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte sind auch in der Jubiläumsversion enthalten. So ermöglicht sie, ihren Besitzerinnen und Besitzern Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten.

Wie kann ich die Karte beantragen?

  • Die Karte kann vom Ehrenamtlichen selbst beantragt werden.
  • Auch Vereine und Organisationen können Personen vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden sollen.