Anmeldetermine für die Schulanfänger des Schuljahres 2022/2023
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die
im Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren sind.
Die in der u. a. Anlage angegebenen Anmeldetermine gelten auch für Kinder, die auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen. Eine vorzeitige Einschulung ist möglich für Kinder, die im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 geboren sind, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.Da es keine Verpflichtung mehr gibt, das Kind an der nächstgelegenen Schule anzumelden, können Sie Ihr Kind grundsätzlich an der von Ihnen bevorzugten Grundschule in der Stadt Netphen anmelden. Die Aufnahme des Kindes kann an einer anderen als der nächstgelegenen Schule jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität erfolgen. Bei Verbundschulen (eine Schule mit zwei Standorten) ist außerdem darauf zu achten, dass an beiden Standorten annähernd gleich große Klassen im Rahmen der entsprechenden Vorgaben gebildet werden.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Stadt Netphen als Schulträger abschließend über die Aufnahme des Kindes. Dabei sind vorrangig die Kinder zu berücksichtigen, für die die gewünschte Schule zugleich auch die nächstgelegene Schule ist.
Die jeweiligen Anmeldetermine und weitere wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie in den folgenden Dokumenten zum Herunterladen: