Musikschule Netphen

Die Musikschule der Stadt Netphen bietet allen Musikinteressierten - egal welchen Alters - die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen oder eine Vokalausbildung zu besuchen. Ganz gleich ob Gitarre, Klavier, Keyboard, Schlagzeug oder musikalische Früherziehung - fast alles ist möglich - und das für Anfänger und Fortgeschrittene jeden Alters.

Auch Vokalangebote wie Stimmbildung gehören zur Angebotspalette, die ständig erweitert und den aktuellen Anforderungen angepasst wird.

Wo findet die Musikschule statt?

Das Besondere an der Musikschule Netphen ist, dass es keinen zentralen Standort gibt. Der Unterricht findet hauptsächlich an den Netpher Schulen statt. So sind in den vergangenen Jahren auch einige Kooperationen entstanden mit Schulen, Kindergärten und Vereinen.

(Beispielsweise mit dem Gymnasium Netphen, der Grundschule Hainchen, aber auch mit Kindergärten wie dem evangeklischen Familienzentrum "Rabennest" oder auch Vereinen, wie besipielsweise dem Musikzug der freiwilligen Feuerwehr Netphen, der Musikkapelle Irmgarteichen und der Musikkapelle Salchendorf.) 

Wann findet die Musikschule statt?

Die Unterrichtszeiten liegen montags bis freitags zwischen 14.00 und 20.00 Uhr. Wünsche nach Unterrichtstagen und Zeiten werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht entsprechend den Lehrplänen des Verbandes Deutscher Musikschulen.
Das jährliche Highlight ist das Schüler-Lehrer-Konzert. Dort können die Schülerinnen und Schüler ihr Können vor einem Publikum präsentieren und die Zuschauer in die Welt der Klänge entführen.

Unser Unterrichtsangebot

Musikalische Früherziehung

Die Angebote der Musikschule Netphen beginnen im frühen Kindesalter, denn bereits für die vier- bis fünfjährigen Kinder werden Kurse veranstaltet, die ihnen erste spielerische Erfahrungen mit allerlei Klingendem unserer Umwelt vermitteln.

Diese Förderung von Kindern im Vorschulalter beschränkt sich nicht rein aufs Musikalische, denn die Kurse der "Musikalischen Früherziehung" berücksichtigen auf vielfältige Art Fähigkeiten und Wünsche. So stehen neben den musikpädagogischen Inhalten wie Singen und instrumentales Musizieren, Hörerziehung durch Beschäftigung mit Natur- und Umweltgeräuschen, Kennenlernen der Notenschrift und sonstige Grundbegriffe auch Bewegungsübungen, Malen und Zeichnen, Beschäftigung mit Umweltsituationen (Straßenverkehr etc.), Sprech- und Sprachentwicklungsübungen auf dem Programm.

Dieser fächerübergreifende, elementare Musikunterricht ist hervorragend geeignet, das Sozialverhalten bei Kindern zu verbessern.

Musikalische Grundausbildung (Octala)

Das Fach Musikalische Grundausbildung wendet sich an die Kinder des 1. und 2. Grundschuljahres.
Die Unterrichtsinhalte sind vergleichbar mit denen der MFE, da die Kinder aber schon in der Schule sind, werden die musikalischen Lernziele etwas höher angesetzt. Zusätzlich erlernen die Kinder Noten lesen, durch intensives Musizieren in der Gruppe wird die musikalische Ausdrucksfähigkeit sensibilisiert.

Instrumentalbereich

Auf folgenden Instrumenten bildet die Musikschule Netphen ihre Schüler in Instrumentaleinzel- und Gruppenunterricht aus:

  • Klavier
  • Keyboard
  • Gitarre
  • Bassgitarre
  • Schlagzeug
  • Ukulele
  • Vokalausbildung (für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)

Die Ausbildung am Instrument sollte ab einem Alter von ca. 8 Jahren beginnen. In Ausnahmefällen ist das Erlernen bereits früher möglich.
Instrumente können teilweise bei der Musikschule gegen eine monatliche Gebühr ausgeliehen werden.

Unterrichtsordnung der Musikschule Netphen ab 01.08.2025

  1. Die Schüler erhalten in jedem von ihnen gewählten Unterrichtsfach einmal wöchentlich Unterricht.

  2. Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und beweglichen Ferientagen an den Netphener Schulen findet kein Unterricht statt. Dies gilt auch für den Unterricht an nicht schulischen Gebäuden. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt. Das gleiche gilt bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben vom Unterricht. Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, soll dies der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein vom Schüler nicht zu vertretender Unterrichtsausfall wird in der Regel nachgeholt. Für nicht nachgeholten Unterrichtsausfall infolge Krankheit der Lehrkraft von mehr als dreimal im Kalenderjahr werden die Entgelte auf Antrag anteilmäßig erstattet.

  3. Die Musikschule kann (im Benehmen mit dem Musikschulleiter) einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn der Schüler den Unterricht vernachlässigt, seine Leistungen ungenügend sind, er sich ungebührlich beträgt oder das Unterrichtsentgelt nicht gezahlt wird. In allen diesen Fällen kann ein bereits gezahltes Unterrichtsentgelt nicht zurückgezahlt werden.

  4. Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen bedürfen der Schriftform und sind auch durch E-Mail zugelassen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Verwaltung. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Den Unterrichtsbeginn sowie den Tag und die Uhrzeit legt die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schüler fest. Bei der musikalischen Früherziehung sind Abmeldungen innerhalb der ersten zwei Monate zum jeweiligen Monatsende (Probezeit) möglich. Danach gelten die untenstehenden Kündigungsfristen. Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Die Zahlungspflicht endet bei Abmeldung des Schülers mit dem nach der Schulordnung festgesetzten Abmeldetermin zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Die Abmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Stadt Netphen eingegangen sein. Bei nachweislich begründeten Abmeldungen kann eine davon abweichende Beendigung der Zahlungspflicht zu anderen Terminen vereinbart werden.

  5. Unterrichtsentgelte
    Alle nachstehend aufgeführten Entgelte verstehen sich als 1/12 eines Jahresentgeltes und sind je angefangenen Monat zu zahlen.

  6. Wird der Unterricht nicht in den Räumen der Musikschule, z. B. beim Schüler zu Hause erteilt, erhöht sich das Unterrichtsentgelt für den Einzel- und Gruppenunterricht um jeweils 6,50 € je Schüler.

  7. Ermäßigungen
    Familienermäßigung
    Für Familien innerhalb eines Haushaltes gelten folgende Ermäßigungen:
    1. 2 Familienmitglieder je 10 %
    2. 3 Familienmitglieder je 20 %
    3. 4 Familienmitglieder je 30 %
    4. 5 und mehr Familienmitglieder je 40 %

Ausgenommen von der Familienermäßigung sind der Gruppenunterricht und das Ensemblespiel.

Kooperationspartner

Jeder Schüler, welcher Mitglied bei einem unserer Kooperationspartner ist, erhält eine Ermäßigung von 10 %.

Mehrfachunterricht

Für das zweite und jedes weitere Fach wird das jeweilige Unterrichtsentgelt um 10 % ermäßigt.

Die jeweilige Ermäßigung wird auf das günstigste Fach angewandt.
Die Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.


Zuschuss zum Beitrag der Musikschule durch den Netpher Förderfond:

Familien in Netphen wird bei entsprechender Antragsstellung im Familienbüro ein Zuschuss in Höhe von 50 % des zu entrichtenden Entgeltes aller Angebote gewährt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Musikalische Früherziehung, der Gruppen- oder Einzelunterricht besucht wird.

Um allen Kindern die gleiche Chance zu geben, wird auch für Kinder, welche bereits Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, dieser 50 % Zuschuss zum Eigenanteil gewährt.

Anmeldungen

Die Musikschule Netphen ist stets bemüht, Musikschulunterricht möglichst wohnortnah unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Schülerinnen und Schülern anzubieten.