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Kindertagespflege

Information zur Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Sie ermöglicht Eltern ihr Kind oder ihre Kinder flexibel und an ihrem Bedarf orientiert, betreuen zu lassen. Sie ist ein wichtiges ergänzendes Angebot zur Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und ein weiterer Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Vor allem in den ersten Lebensjahren bietet die Kindertagespflege den Kindern eine familiennahe Betreuung und ermöglicht eine individuelle Förderung. Sie findet zu vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder im Haushalt der Kindeseltern statt. Die Betreuung von Kindern kann bereits ab einem Alter von wenigen Monaten bis 14 Jahren erfolgen.

Derzeit gibt es in Siegen-Wittgenstein folgende Modelle:

  1. Kooperationsmodell Tagespflege und Kindertageseinrichtung: In den Randzeiten der Kindertageseinrichtung wird eine Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter angeboten. In Kindertageseinrichtungen werden Hortkinder während der Öffnungszeiten durch eine Tagesmutter betreut.

  2. In einer Großtagespflegestelle werden insbesondere Kinder unter drei Jahren durch Tagesmütter betreut.

Kosten der Kindertagespflege

Die Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Übernahme der Kosten ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.

  1. Die Eltern oder der allein erziehende Elternteil sind berufstätig oder arbeitsuchend.

  2. Die Eltern oder der allein erziehende Elternteil nehmen an einer Maßnahme zur Eingliederung in die Arbeit bei der Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein oder der Arbeitsagentur Siegen teil.

  3. Die Eltern oder der allein erziehende Elternteil befinden sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium.

Die Eltern oder der allein erziehende Elternteil werden zu den Kosten herangezogen im Rahmen von Elternbeiträgen. Dieser Elternbeitrag richtet sich nach dem Umfang der Betreuung und der Höhe des Familieneinkommens.

Sicherheit bei der Betreuung

  1. Wird ein Kind von einer Tagespflegeperson betreut, so ist es gegen Unfälle im Rahmen der Betreuung sowie beim Holen und Bringen bei der Unfallkasse NRW versichert. Diese Versicherung erfolgt automatisch und ist für Sie kostenfrei.
  2. Tagespflegepersonen, die außerhalb der elterlichen Wohnung Tageskinder betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB Vlll). Dies gilt, wenn die Betreuung mehr als 15 Stunden pro Woche, länger als drei Monate erfolgt und dafür ein Entgelt erhoben wird.
  3. Vor Erteilung der Pflegeerlaubnis wird geprüft, ob
    - die Tagespflegeperson persönlich geeignet ist,
    - sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und
    - sie besondere Kenntnisse in der Kinderbetreuung nachweisen kann.

Zuständig für die Kindertagespflege ist der Kreis Siegen-Wittgenstein.
Ansprechpartnerin für die Stadt Netphen dort ist Frau Barbara Gronemeyer. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randsplate.