Netphener Familienförderfonds (FF)
Förderfonds für Familien in der Stadt Netphen
Aus dem Netphener FF werden Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützt und familienfreundliche Maßnahmen finanziert.
Begrüßungsgeld für Neugeborene
Die Stadt Netphen freut sich gemeinsam mit den Eltern über die Geburt ihres Kindes. Diese Freude will die Stadt auch zeigen. Jedem Neugeborenen und seinen Eltern werden die Glückwünsche der Stadt Netphen von der Ortsbürgermeisterin bzw. dem Ortsbürgermeister des jeweiligen Ortsteiles oder von weiteren Helferinnen und Helfern persönlich überbracht.
Bei diesem Besuch werden ein Geldgeschenk von 50,00 € und ein kleines Präsent für das Baby überreicht. Gleichzeitig werden aus den Familien Anregungen und Ideen für die weitere Gestaltung der familienfreundlichen Stadt gerne entgegengenommen.
Ein Zuschuss aus dem Netphener FF wird auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bewilligt.
Die Bemessungsgrenzen des Einkommens werden jedes Jahr anhand der Angaben des Bundesministeriums aktualisiert. Für die Einkommensbemessungsgrenze werden immer alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse können nur dann gewährt werden, wenn die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Zuschuss für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule
- Wenn Sie für Ihr Kind eine ganztägige Betreuung in der Grundschule wünschen, können die Betreuungskosten zu 50%, max. 30 €, bezuschusst werden.
Zuschuss für die verlässliche Halbtagsschule und verlässliche Halbtagsschule Plus (einzelne buchbare Tage Ganztagsbetreuung)
- Für Erziehungsberechtigte, die keine tägliche Ganztagsbetreuung benötigen, gibt es die Verlässliche Halbtagsbetreuung - „Schule von 8 bis 1“
- Mit der verlässlichen Halbtagsschule Plus haben die Eltern die Möglichkeit, zusätzlich zu der Verlässlichen Halbtagsbetreuung noch einen oder mehrere Nachmittage hinzu zu buchen.
Für beide Angebote werden 50% der Kosten bezuschusst, max. 30 €.
Zuschuss für den Besuch der Betreuungsangebote der Grundschule Hainchen und der Dreisbachtalschule – Teilstandort Eckmannshausen
- In diesen Schulen werden verschiedene Angebote im Bereich der Vor- und Nachmittagsbetreuung angeboten, welchen flexibel und nach Bedarf in Anspruch genommen werden können.
- Für Eckmannshausen werden 50% der Kosten, max. 30 € übernommen
- Für Hainchen werden 50% der Kosten, max. 30 €, übernommen. Bei mehreren Kindern einer Familie jedoch immer 50%.
Zuschuss zu den Kosten für das Mittagessen in der Schule und Kindertageseinrichtung
- Bis auf 1,- € Eigenanteil werden die Kosten für das Mittagessen übernommen sofern keine Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bestehen. Einen Anspruch auf BuT haben Sie, wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII beziehen oder Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.
Zuschuss zu Klassenfahrten
Zuschuss für mehrtägige Klassenfahrten
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Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten in Höhe von max. 70% der Kosten der Klassenfahrt (ohne darin enthaltenes Taschengeld), höchstens 200 € - sofern keine Anspruchsberechtigung nach BuT besteht.
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Der Zuschuss kann in der Schulstufe Klasse 1 – 4 nur einmal, in den Schulstufen 5 – 10 oder Klasse 11 – 13 max. zweimal bewilligt werden.
Zuschuss für eintägige Klassenfahrten
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Zuschüsse für eintägige Klassenfahrten in Höhe von 50% der Kosten der Klassenfahrt (ohne darin enthaltenes Taschengeld), höchstens 25 € - sofern keine Anspruchsberechtigung nach BuT besteht. Der Zuschuss kann einmal pro Schuljahr beantragt werden.
Zuschuss zum Beitrag der Musikschule
- Familien in Netphen, wird bei entsprechender Antragsstellung, ein Zuschuss in Höhe von 50% des zu entrichtenden Entgeltes aller Angebote gewährt. Dabei macht es keinen Unterschied ob die Musikalische Früherziehung, der Gruppen- oder Einzelunterricht besucht wird.
- Um allen Kindern die gleiche Chance zu geben, wird auch für Kinder, welche bereits Leistungen nach dem BuT erhalten, dieser 50% Zuschuss zum Eigenanteil gewährt.
Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Kindergarten
- Für Kinder die in Netphen wohnen und einen Kindergarten im Stadtgebiet besuchen.
- Wenn am Wohnort des Kindes kein Kindergarten vorhanden ist, oder wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes eine Aufnahme in der Einrichtung am wohnort nicht möglich war oder eine Aufnahme in dem gewünschten Betreuungsumfang nicht möglich ist und die von der Einrichtung bestätigt wird.
Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach der Höhe des vom Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein ermittelten Jahreseinkommens zur Festsetzung des Elternbeitrages und der beträgt je nach Einkommen je 10 € oder 15 €.
Zuschuss zum Erwerb städtischer Baugrundstücke
Familien, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, werden bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke bevorzugt und erhalten außerdem eine Ermäßigung auf den Kaufpreis (5% pro Kind unter 18 Jahren und max. 15%). Und sogar für Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf des Grundstücks geboren werden, kann eine Teil des Kaufpreises erstattet werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung die einkommensbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuschuss zur Grundsteuer B beim Erwerb einer bestehenden Immobilie
- Familien, welche sich für den Kauf einer bestehenden Immobilie innerhalb der Stadt Netphen entscheiden, können über bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Grundsteuer B erhalten.
- Der Zuschuss zur Grundsteuer B wird für einen Zeitraum von max. 5 Jahre gezahlt und soll dazu beitragen, das Familieneinkommen in diesem Zeitraum ein wenig zu entlasten.
Zuschuss zum Wassergeld und zu den Kanalbenutzungsgebühren sowohl für Familien als auch für Rentner
- Zuschüsse zum Wassergeld und zu den Kanalbenutzungsgebühren sowohl für Familien in Höhe von 20 € pro Kind als auch für Rentner in Höhe von 20 € pro Person.
Richtlinien zum Datenschutz
Erhebung und Verarbeitung von Daten durch das Familienbüro der Stadt Netphen
Die in den Anträgen des Netphener Förderfonds angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdaten, Angaben über die im Haushalt lebenden Personen, Telefon Nummer., Bankdaten, Angaben und Nachweise zum Einkommen, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Der Antragssteller willigt mit seiner Unterschrift im Antrag auf Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds, in die Erhebung und Verarbeitung der o. g. Daten durch das Familienbüro der Stadt Netphen ein.
Nutzerrechte
Der Antragssteller hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert werden. Auf Anfrage kann der Antragssteller im Familienbüro der Stadt Netphen, eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen.
Folgen des Widerrufs
Bei Widerruf der Einwilligung zur Erhebung der o. g. Daten, ist eine Inanspruchnahme des Netphener Förderfonds nicht möglich.