Der Bauantrag
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung, sofern diese nicht unter die verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 fallen.
Der Bauantrag ist mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in 2-facher Ausfertigung oder digital bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bauvorlagen (§ 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:
- Bauantragsformular
- beglaubigter Auszug aus dem Katasterkartenwerk, Maßstab 1:500 im Original, nicht älter als 6 Monate, 1-fach (nicht erforderlich, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt)
- Auszug aus der Deutschen Grundkarte/Amtlichen Basiskarte M 1:500 mit Kennzeichnung des Baugrundstückes (nicht erforderlich, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt)
- der Lageplan,
- die Bauzeichnungen,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung, auf amtlichem Vordruck
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- der Stellplatznachweis anhand der Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Netphen vom 08.03.2022
Sowie spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind in 1-facher Ausführung einzureichen:
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes.
Die benötigten Formulare finden Sie unter www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege.
Hinweis: Für eine Nutzungsänderung ist im Bauantragsformular „Vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ das Feld Bauantrag anzukreuzen. Unter Bezeichnung des Vorhabens wird die geplante Nutzungsänderung beschrieben.
Hier können Sie Ihren Bauantrag online als Bauherrschaft oder Entwurfsverfasser über das Bauportal NRW stellen: Digitaler Bauantrag