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Hundearten

Der Gesetzgeber unterscheidet zunächst zwischen verschiedenen Hundearten, an deren Haltung unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind:

Hundeart 1:

1. Pittbull Terrier 
2. American Staffordshire Terrier 
3. Staffordshire Bullterrier 
4. Bullterrier

Voraussetzung für die Haltung: Anleingebot, Maulkorbzwang, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Mikrochip, Erlaubnis - Hinweis 1 und 2


Hundeart 2:

1.  Alano
2.  American Bulldog
3.  Bullmastiff
4.  Mastiff
5.  Mastino Espanol
6.  Mastino Napoletano
7.  Fila Brasileiro
8.  Dogo Argentino
9.  Rottweiler
10. Tosa Inu

Voraussetzung für die Haltung: Anleingebot, Maulkorbzwang, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Mikrochip, Erlaubnis


Hundeart 3:

Gefährliche Hunde aller Rassen sind beispielsweise solche:

- die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
- die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
- die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein

Voraussetzung für die Haltung: Anleingebot, Maulkorbzwang, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Mikrochip, Erlaubnis - Hinweis 1 und 2


Hundeart 4:

Alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Voraussetzung für die Haltung: Anleingebot, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis siehe Hinweis 4, Führungszeugnis siehe Hinweis 3, Haftpflichtversicherung, Mikrochip


Hundeart 5:

Alle übrigen Hunde

Voraussetzung für die Haltung: Anleingebot


Hinweise:
1. Erlaubniserteilung nur, wenn ein besonderes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird.
2. Die Zucht von Hunden der Hundearten1 und 3 ist verboten (Hundeart 1 nach Bundesrecht)
3. Ein Führungszeugnis von Haltern der Hundeart 4 ist auf Verlangen des Bereiches Ordnung beizubringen.
4. Ein Verzicht auf den Sachkundenachweis ist bei mehr als 3-jähriger unbeanstandeter Hundehaltung möglich.



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Zusatzinformationen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag
13.45 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag
13.45 Uhr bis 16.45 Uhr

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