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Wassergebühren
Die Wassergebühr wird als Verbrauchsgebühr und als Grundgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der m³ Wasser.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen.
Die Verbrauchsgebühr beträgt zurzeit
1,45 € (netto), bzw. 1,55 € (einschl. USt.),
je m³ bezogenes Wasser.
Die Grundgebühr ist gestaffelt nach der Messleistung bzw. der Nennweite. Sie beträgt monatlich:
bis QN 2,5
netto 6,00 €, einschl. USt. 6,42 €
QN 6
netto 12,50 €, einschl. USt. 13,38 €
QN 10
netto 22,50 €, einschl. USt. 24,08 €
NW 50
netto 65,00 €, einschl. USt. 69,55 €
NW 80
netto 95,00 €, einschl. USt. 101,65 €
NW 100 und größer
netto 110,00 €, einschl. USt. 117,70 €
Bei Verbund-Wasserzählern wird für jeden der beiden Wasserzähler die Grundgebühr erhoben.
Die über den Wasserzähler ermittelte Wassermenge wird auch dann der Gebührenberechnung zugrunde gelegt, wenn sie ungenutzt, z.B. durch einen Rohrbruch oder eine offenstehende Zapfstelle, hinter dem Wasserzähler verlorengegangen ist.
Bei Rückfragen zu der Wassergebühren-Abrechnung:
Frau Göbel, Telefonnummer: 02738 / 603 - 155
während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Rathaus Netphen Gebäudeteil 2, III. Obergeschoss, Zimmer 2312
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