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Europawahl am 7. Juni 2009
Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Als Wählerinnen oder Wähler können Sie den Kurs Europas mitbestimmen, wenn Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Nutzen Sie dies und gehen Sie wählen !
Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?
Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland wohnen, entscheiden, ob sie in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen.
Entscheiden Sie sich als Unionsbürger für eine Wahlteilnahme in Deutschland, ist folgendes für Sie wichtig:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebt und
- nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Um Ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unionsbürger, die bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle anderen Unionsbürger müssen spätestens bis Sonntag, den 17. Mai 2009 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
In dem Antragsformular ist eine förmliche Erklärung abzugeben, daß Sie Ihr Wahlrecht nur in Deutschland ausüben, daß Sie in Ihrem Heimatstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit wann Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union leben.
Wo gibt es das Antragsformular?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde (Bürgerbüro der Stadt Netphen, Telefon: 02738/603-146 oder E-Mail:
buergerbuero@netphen.de ). Die Stadtverwaltung beantwortet auch gerne weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zum Europäischen Parlament.
Weitere Information finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
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