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Umstellung der Finanzsoftware
Die Stadt Netphen hat aus Gründen der Kostenersparnis ihre bisherige Finanzsoftware bei der Kommunalen Datenzentrale (KDZ) gekündigt und stellt zum 1.1.2012 gemeinsam mit der Stadt Kreuztal und der Gemeinde Neunkirchen auf ein neues Produkt namens 'INFOMA' um. Von dieser Umstellung sind nahezu alle Aufgaben- und Arbeitsbereiche der Stadt betroffen. Egal ob es um die Begleichung oder Auszahlung von Rechnungen, Zuschüssen oder Sozialhilfe geht oder um die Verbuchung von Musikschul-, Friedhofs- und Baugenehmigungsgebühren, nichts funktioniert ohne eine Finanzsoftware.
Ein großer Baustein dieser Software ist das Modul Steuern, Abgaben und Verbrauchsabrechnung. Hiervon ist jeder Abgabepflichtige in der Stadt Netphen betroffen. Denn die Wasserzählerstände, die die Bürger über die Ablesekarten dem Wasserwerk mitgeteilt haben, werden in Kürze bereits in dem neuen Verfahren bearbeitet. Der Steuerbescheid, der Mitte Januar mit Grundsteuer, Müllabfuhr, Kanal- und Wassergebühren versendet wird, bekommt ein neues Aussehen. Er wird leichter lesbar und verständlicher sein.
Einen Musterbescheid können interessierte Bürger bereits hier als PDF-Datei herunterladen. Mit der Einführung sind für alle Abgabepflichtigen neue individuelle Kassenzeichen verbunden. Für diejenigen die einen Abbuchungsauftrag für ihre Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuerzahlungen erteilt haben, ändert sich nichts. Der Abbuchungsauftrag wird automatisch auf das neue Kassenzeichen übertragen. Diejenigen die ihre Zahlungen durch Überweisungen erledigen, müssen für eine korrekte Verbuchung unbedingt das neue Kassenzeichen angeben. Das Beispiel-Kassenzeichen ist auf dem Musterbescheid im Internet besonders gekennzeichnet.
Im Übrigen möchte die Stadt Netphen in diesem Zusammenhang noch einmal an die vielen Vorteile des Abbuchens von Grundbesitzabgaben erinnern und darum bitten, soweit noch nicht geschehen, den im Internet auf der Seite www.netphen.de/ Formularservice hinterlegten Vordruck 'Bankeinzugsermächtigung' auszufüllen, zu unterschreiben und an den Bereich Finanzen weiterzuleiten. Die Verwaltungsarbeit wird hierdurch enorm entlastet und kein Abgabepflichtiger läuft Gefahr durch zu spätes Zahlen, mit Gebühren für eine Mahnung belastet zu werden.
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