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Google Street View
Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst 'Google Street View' mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend ist die Einstellung dieser Aufnahmen mit Häusern und Straßenansichten im Internet vorgesehen.
Die Veröffentlichung von Hausansichten im Internet wird datenschutzrechtlich konträr diskutiert. Mit der Veröffentlichung können insbesondere dann Datenschutzverstöße eintreten, wenn beispielsweise Personen oder Kraftfahrzeuge mit ihren Kennzeichen mit abgebildet werden.
Das Unternehmen Google hat sich selbst dazu verpflichtet, bei einem Widerspruch von Hauseigentümern oder Mietern die Veröffentlichung von betroffenen Häusern zu unterlassen. Google hat des weiteren bekundet, grundsätzlich Personen und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, wenn diese auf den Fotos vorhanden sind.
Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihrer Hausansicht ablehnen, können Sie vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Im Widerspruch muss das Gebäude mit Adresse und ggf. Beschreibung angegeben werden. Um die richtigen Objekte aus der Anwendung zu entfernen, wird Google bei einem Widerspruch voraussichtlich noch einmal auf Sie zukommen, um das betreffende Gebäude genau zu identifizieren.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
- Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
- Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betreff Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
Hier finden Sie ein Widerspruchmuster zum Herunterladen:
Musterwiderspruch 'Google Street View'
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage von