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Was ist Bauleitplanung ?
"Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde (...) vorzubereiten und zu leiten."
(§ 1 (1) BauGB)
Als Instrumente der Gemeinde bei ihrer Aufgabe der Bauleitplanung stehen ihr zunächst die Bauleitpläne zur Verfügung. Das BauGB nennt als Bauleitpläne den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Daneben enthält das BauGB noch eine Reihe anderer Satzungen, die sich mit baurechtlichen Steuerungen auseinandersetzen. Insbesondere sind dabei die städtebauliche Innenbereichs- und die sog. Außenbereichssatzung zu nennen. Das Baugesetzbuch kennt schließlich noch eine Vielzahl weiterer Satzungen mit unterschiedlicher Bedeutung für das Baugeschehen.
Was ist der Flächennutzungsplan (FNP) ?
Wie das Gebiet einer Gemeinde zukünftig genutzt werden soll, wird mit den grundlegenden Aussagen über die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Grundlagen sind zum einen die zukünftigen Bedürfnisse der Gemeinde und zum anderen die städtebaulichen Zielvorstellungen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Entwicklungsvorstellungen im gerechten Ausgleich zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Be-langen und unter Wahrung der Interessen künftiger Generationen verwirklichen lassen.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet, im Falle der Stadt Netphen ist das eine Fläche von 137,34 km². Die Darstellungen sind nicht allgemeinverbindlich, sondern gelten als behördenverbindliche Absichtserklärungen. Der FNP dient der Vorbereitung der Bebauungsplanung, bei der für kleinere Teilbereiche aus den Darstellungen des FNP rechtsverbindliche, für jedermann geltende Festsetzungen entwickelt werden.
Der FNP ist ein komplexes Planwerk und besteht aus der flächenbezogenen, farbigen Planzeichnung mit den Darstellungen und der Begründung.
Was ist ein Bebauungsplan ?
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in einem Baugebiet. Er stellt Ortsrecht dar und muss als Rechtsnorm in einem förmlichen Rechtsetzungsverfahren als Satzung erlassen werden. Damit ist er als Satzung prinzipiell mit der Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung anfechtbar. Er umschreibt detailliert und in aller Regel abschließend das jeweilige Baurecht. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bestimmen den Inhalt des Eigentums der Grundstückseigentümer in dem Baugebiet. Der Bebauungsplan kann damit auch Grundlage für Eingriffsrechte der Gemeinde sein etwa bei festgesetzten Gemeinbedarfsflächen wie Straßen; hier bildet er die Basis für das Vorhandensein eines Vorkaufsrechts oder im schlimmsten Fall auch für Enteignungsmaßnahmen.
Aber nicht jeder Bereich der Stadt Netphen, der bebaut werden soll, ist durch einen Bebauungsplan geregelt. Innerhalb von bebauten Bereichen, der Gesetzgeber spricht von den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, ist eine Bebauung auch ohne Bebauungsplan möglich, wenn sich das Vorhaben planungsrechtlich einfügt. Der Maßstab für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung ist die Art und das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise. Dabei muss die Erschließung gesichert sein.
Der Bereich Bauplanung berät Sie gerne, ob und wie sie in solchen Bereichen bauen können.
Ansprechpartner
Über neue Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren werden Sie aktuell unter öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Netphen unterrichtet.