Stadt Netphen

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Dienstleistungen


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Hilfe für Gehörlose

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Gehörlose erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose.

Gehörlos sind Personen,
- mit angeborener Taubheit,
- mit bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder
- mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Die Leistung wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt, soweit die Personen nicht schon entsprechende Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen erhalten.

Die Hilfe für Gehörlose wird nur auf Antrag gewährt.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung HNO-Arzt 

Sie benötigen folgende Formulare

  • Antrag auf Hilfe für Gehörlose 

Anträge auf Hilfe für Gehörlose erhalten Sie im Bereich Soziales und Schulen.






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