Stadt Netphen

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Dienstleistungen


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Kindergarten-Fahrtkostenzuschuss

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Fahrtkostenzuschüsse werden gewährt
- für Kinder, die in Netphen wohnen und einen Kindergarten im Stadtgebiet Netphen besuchen
und
- wenn am Wohnort (Ortsteil) des Kindes kein Kindergarten vorhanden ist (es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes eine Aufnahme in der Einrichtung am Wohnort nicht möglich war und dies von der Einrichtung bestätigt wird)
und
- wenn die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach der Höhe des vom Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein ermittelten Einkommens zur Festsetzung des Elternbeitrages.

Monatlich 15,00 € erhalten

Familien mit 1 Kind bei einem Einkommen bis 24.999 €
Familien mit 2 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen bis 26.999 €
Familien mit 3 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen bis 28.999 €

Monatlich 10,00 € erhalten

Familien mit 1 Kind bei einem Einkommen zwischen 25.000 € und 49.999 €
Familien mit 2 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen zwischen 27.000 € und 51.999€
Familien mit 3 minderjährigen Kindern bei einem Einkommen zwischen 29.000 € und 53.999 €

Für jedes weitere minderjährige Kind erhöhen sich diese Grenzen um 2.000 €

Antragsvordrucke und weitere Informationen sind erhältlich in den Kindergärten oder bei der Stadt Netphen, Bereich Soziales und Schulen.





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