Sie befinden sich hier: Verwaltung/Politik | Rathaus | Dienstleistungen
Dienstleistungen
Lernmittelzuschuss
Ansprechpartner/-in
Informationen
Ein Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds für Familien zum Eigenanteil für die Beschaffung von Lernmitteln für Schulkinder wird gewährt, wenn dem Antragsteller laufende Leistungen
- nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
- nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gewährt werden.
- nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
- nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gewährt werden.