Stadt Netphen

Hauptmenü

  • 1: Aktuelles
  • 2: Verwaltung/Politik
  • 3: Wirtschaft/Handel
  • 4: Bildung/Soziales/Sport
  • 5: Tourismus/Kultur/Freizeit

Volltextsuche

Suchmaske für Stichwortsuche

Untermenü für: Verwaltung/Politik

  • 1: Stadtporträt
  • Sie befinden sich hier: 2: Rathaus
    • 2.1: Bauplanung
    • 2.2: Beigeordneter
    • 2.3: Bürgermeister
    • 2.4: Bürgerbüro
    • Sie befinden sich hier: 2.5: Dienstleistungen
    • 2.6: Formularservice
    • 2.7: Behindertenbeauftragter
    • 2.8: Google Street View
    • 2.9: Heiraten in Netphen
    • 2.10: Immobilienservice
    • 2.11: Impressum
    • 2.12: MitarbeiterInnen
    • 2.13: Organisationsplan
    • 2.14: Ortsbürgermeister(innen)
    • 2.15: Senioren-Service-Stelle
    • 2.16: Sicherheit und Ordnung
    • 2.17: Tiefbau
    • 2.18: Wasserwerk
  • 3: Ratsinformationssystem
  • 4: Abfallservice
  • 5: Wahlen
  • 6: Ortsrecht
Sie befinden sich hier:  Verwaltung/Politik | Rathaus | Dienstleistungen  

Dienstleistungen


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S SCH ST T U V W X Y Z

Untersuchungsberechtigungsscheine

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Eine Bescheinigung des  bisherigen Arbeitgebers, aus der hervorgeht, wann der Wechsel stattfinden wird und wann die letzte Untersuchung stattgefunden hat, ist vorzulegen. Wenn die/der Auszubildende vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres noch  nicht volljährig  ist, muss eine Nachuntersuchung erfolgen. Den Nachuntersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass und seit wann das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung:
Bürgerbüro

Erforderliche Unterlagen:
Identitätspapier (Personalausweis, Kinderausweis oder Familienstammbuch)

Kosten:
Keine





Fußzeile

  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Kontakt
  • Startseite
  • Textmodus
  • nach oben