Stadt Netphen

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Dienstleistungen


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Sterbefälle

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Die Beurkundung erfolgt durch den Standesbeamten am Sterbeort. Der Sterbefall ist spätestens an dem Todestag folgenden dritten Werktag anzuzeigen. Ereignet sich der Todesfall in einem privaten Haushalt, ist jede Person, die zur häuslichen Gemeinschaft zählt, oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder die bei dem Tod zugegen war, zur Anzeige verpflichtet.

Grundsätzlich muss mit der Sterbefallanzeige die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorgelegt werden. Die weiteren erforderlichen Nachweise richten sich nach dem Familienstand der/des Verstorbenen.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:


War die/der Verstorbene

- ledig, ist die Geburtsurkunde vorzulegen
- verheiratet, ist die Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine Abschrift des Heiratsregisters vorzulegen
- geschieden, ist die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die aktuelle Abschrift des Heiratsregisters mit Scheidungsvermerk vorzulegen
- verwitwet, ist die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder aktuelle Abschrift des Heiratsregisters mit einem entsprechenden Vermerk über den Tod des Ehegatten vorzulegen.

Gebühren:
4 Sterbeurkunden sind gebührenfrei, jedoch zweckgebunden für Krankenkasse, Rente, Bestattung und Kirche.
Darüber hinaus kostet die erste Urkunde 10,00 Euro und jede weitere die Hälfte der Gebühr.




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