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Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Die Meldefrist beträgt eine Woche. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Für Personen, für die ein Pflege oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen:
Identitätspapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Familienbuch, Geburtsurkunde)
Kosten für die Anmeldung:
keine